Der DHB ist für mich...
... der Anfang einer neuen Zukunft.
... eine Kontaktbörse neue Leute kennenzulernen.
... eine gute Hilfe die Berufsschule zu schaffen.
... mein zweites Zuhause.
Deine Ausbildung zum*r Fachpraktiker*in Hauswirtschaft

» Ausbildungsdauer 3 Jahre
» wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden
» je nach Ausbildungsjahrgang 2, 1,5 oder 1 Berufsschultag/e in der Woche
» betriebliche Phasen in Kooperationsbetrieben
» Übergang in kooperative oder betriebliche Ausbildung ist ggf. jederzeit möglich
» nach Absprache ist die Ausbildung auch in Teilzeit möglich
Bei bestandener Abschlussprüfung wird ein ausreichender Berufsschulabschluss dem ESA gleichgestellt.
Die Ausbildung im DHB ist in verschiedene Bereiche gegliedert. Zur fachpraktischen Ausbildung gehören folgende
Unterweisungsbereiche:
» Nahrungszubereitung und Service
» Wäschepflege und Service
» Hauspflege und Service
Ergänzend zur Berufsschule findet Stütz- und Förderunterricht statt.
Während der gesamten Ausbildungszeit wirst Du durch eine sozialpädagogische Begleitung individuell
unterstützt.
Was erwartet Dich noch?
» 3-tägige Kennlernfahrt zu Beginn des 1. Ausbildungsjahres
» Betriebsausflüge/Betriebsbesichtigungen/Messebesuch
» auf Wunsch der Teilnehmer Freizeitgruppe wie z.B. gemeinsames Bowling
» Planen von Festen und Veranstaltungen
» Bewerbungstraining
» Mitwirken bei betrieblichen Belangen durch die JAV
Unsere Dienstleistungen
Direkt im Arbeitsumfeld wenden unsere Auszubildenden ihr Können an.

Catering
Im Rahmen unserer Ausbildung bieten wir Mittagsverpflegung für Kindergärten in der Umgebung an und bereiten auf Wunsch Fingerfood oder Ähnliches vor.

Textilreinigung
Um Textilaufbereitung zu lernen, nehmen wir gerne Tischwäsche und Blusen/Hemden entgegen.

Reinigungsservice
Für ausgewählte Unternehmen im Hause übernehmen wir die Reinigung der Räumlichkeiten, um Routine zu bekommen.
Du möchtest uns kennenlernen?

Gerne vereinbaren wir mit Dir ein Schnupperpraktikum.
Wann ist unsere Ausbildung für Dich interessant?
Wenn Du zur Zeit eine BVB/AVJ oder eine Förderschule besuchst und eine durch die Agentur für Arbeit anerkannte Lernbehinderung/psychische Behinderung vorliegt.
Die Zuweisung und Finanzierung erfolgt durch die Reha-Abteilung der Bundesagentur für Arbeit.
